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passenden Tarif. Mithilfe stets aktueller Vergleichssoftware und umfangreichem Marktüberblick wählen wir
dabei aus über 3500 Tarifen von über 40 am deutschen Markt vertretenen Krankenversicherungen!

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behandelt. Alle Vergleichsberechnungen und sonstige Beratungsdienstleistungen sind für Sie selbstverständlich unverbindlich und kostenlos!

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Änderungen der aktuellen Gesundheitsreform – Versicherungspflicht ab 2009!

Ab 01.01.2009 besteht die allgemeine Pflicht sich gesetzlich oder privat zu in einer Krankenversicherung
zu versichern. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass Personen sich gar nicht oder zu spät gegen
die finanziellen Folgen einer Krankheit versichern und somit zu einem Kostenrisiko für die Allgemeinheit werden.
Das bedeutet, dass jeder Selbstständige, der bis dato noch nicht versichert ist, eine Krankenversicherung
abschließen muss.

Die privaten Krankenversicherungen müssen in Zukunft auch die Menschen versichern,
die sie bisher (zum Beispiel aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen) ablehnen konnten.
Dafür wird es einen so genannten Krankenversicherung- Basistarif geben, der bei allen privaten
Krankenversicherungen in der Leistung gleich ausfällt.
Analog der gesetzlichen Krankenversicherung werden nur die notwendigsten Leistungen abgedeckt.

Die genauen Merkmale der Tarifstrukturen der einzelnen Versicherer sowie die Handhabung der
Aufnahme von bisher gesetzlich Versicherten steht zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch nicht genau fest.

Bisher konnten Angestellte ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von mindestens 47.700.- € von der
gesetzlichen Krankenversicherung in die Private Krankenversicherung wechseln.
Seit dem Stichtag 02.02.2007, jedoch nur noch, wenn diese Jahresarbeitsentgeltgrenze mindestens über
einen Zeitraum von 3 Jahren erreicht wurde! Vor allem Jungen Angestellten wird somit der Wechsel in die
Private Krankenversicherung erschwert. Für Selbstständige und Beamte bleibt der Wechsel in die Private Krankenversicherung aber auch nach diesem Stichtag ohne Einschränkung möglich.

Wechselrecht zu einer anderen Privaten Krankenversicherung:

Wer bisher in der Privaten Krankenversicherung versichert ist, hat die Möglichkeit zwischen dem 01.01.09
bis 30.06.09 in den Krankenversicherung- Basistarif einer anderen Versicherung zu wechseln und dabei die
bisher angesparten Altersrückstellungen in voller Höhe mitzunehmen.

Wer sich ab dem 01.01.2009 erstmalig in der Privaten Krankenversicherung versichert, kann automatisch
unter Mitnahme seiner Altersrückstellungen zu einer anderen Privaten Krankenversicherung wechseln!
Dabei muss nicht der Umweg über den Krankenversicherung- Basistarif gegangen werden, sondern man
kann direkt in einen anderen Tarif bei der neuen Privaten Krankenversicherung wechseln.

Folgen der Gesundheitsreform für gesetzlich Versicherte:

Ab 01.04.07 besteht ebenfalls eine Versicherungspflicht für alle bis dato nicht Versicherten, die zuletzt
in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Diese müssen sich ab diesem Zeitpunkt in
einer gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung versichern.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bleiben auch mit Einführung der Gesundheitsreform
auf mäßigem Niveau. Zusätzlich wird zukünftig der Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenversicherungen vereinheitlicht. Falls die Einnahmen einer Krankenversicherung nicht ausreichen, z.B. wegen überdurchschnittlich
hohem Krankenstand der Versicherten, können von diesen Krankenversicherungen Zusatzbeiträge erhoben werden.

Neuerungen für die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherten sind:
Die Einführung eines Selbstbehaltes, Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit, Kostenübernahme bei
Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen gegen Zuzahlungen und individuelles Krankentagegeld.
Der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung wird erschwert, so dass man nur noch alle
3 Jahre die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann.